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Landtage zu Jöllenbeck

Wahrscheinlich war die Jöllenbecker Marienkirche schon vor 1522 ein Versammlungsort der Landtage gewesen. Jöllenbeck liegt in der Mitte der Grafschaft Ravensberg und war ein neutraler Ort gegenüber Herford und Bielefeld.
Das zentral gelegene Dorf eignete sich somit vorzüglich als Versammlungsstätte für die Edelherren, Ritterschaft, Adeligen, Gesandten der Städte von Bielefeld und Herford und die Grafen von Ravensberg.

Fast zwei Jahre nach der Kirchenvisitation fand zu Jolenbecke uff Montag den vjten des Monts September Anno 1535, in der Jöllenbecker Marienkirche wieder ein Landtag statt, ein einmaliges und großes Ereignis für das Dorf.

Für die Jöllenbecker Landbevölkerung muss es abermals ein großes Ereignis gewesen sein, als am 16. Juli 1609 in der Marienkirche wieder einmal der Landtag stattfand. Hunderte von Besuchern weilten an diesem und manchmal auch an mehreren Tagen im Dorf Jöllenbeck. Die Religionsfreiheit wurde wieder hergestellt und die Grafschaft Ravensberg fast vollständig lutherisch.

Um die zweihundert Personen eilten aus allen Richtungen nach Jöllenbeck, das im Mittelpunkt von Ravensberg liegt und als politisch neutraler Ort galt. Auch Johann III., Herzog von Kleve, Jülich und Berg, Graf von Mark und Ravensberg, mit Gemahlin und großem Gefolge war diesmal dabei und demonstrierte so die Wichtigkeit der kommenden Verhandlungen. Den Besuch verband der Herzog mit einer Inspektionsreise zur besseren Kenntnis von Land und Leute.

Was dachten wohl die Jöllenbecker Bauern auf den Äckern und am Wegesrand, als sie den langen prunkvollen Zug mit dem Herrscherpaar in seinen prachtvollen Gewändern, den elf Edelherren in hemptharnisch und anderer rustong, den Gesandten von Bielefeld und Herford, den mehr als dreißig gepanzerten Reitern mit fast einhundert Pferden aus den vier Ämtern der Grafschaft mit ihren Harnischen, den drei vornehm gekleideten Adeligen mit irem draffharnisch und dem Gefolge in Richtung ihrer Kirche an sich vorbeiziehen sahen?

Diesmal ging es bei der Versammlung um die Reform des Gerichtswesens, um Privilegien, Streitigkeiten, Ordnungen und Edikte, also auch um die Belange der Jöllenbecker Bauern und Heuerlinge. Um den gemeynen nutz und beste zu fordern, die rechten zu hanthaben und frid, eynicheit, guthe ordnung und policy uffzurichten.

Ein neues Register, das Ravensberger Urbar, mußte endlich angelegt werden. Es sollte dem Herzog einen genauen Überblick über Zehnte und Dienste, Äcker und Wiesen in seinem Land verschaffen und stand im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform. Zwanzig Jahre sollte es dauern bis diese große Aufgabe bewältigt war.


Quellen:

Peter Florens Weddigen: Beschreibung der Grafschaft Ravensberg in Westfalen, Bd.1, Leipzig 1790
Vgl. Franz Herberhold (Bearb.): Das Urbar der Grafschaft Ravensberg von 1556, Bd. 2, Münster 1981
Staatsarchiv Münster, Mscr. VII, 3101, I.
Staatsarchiv Münster, KDKM, VI, Nr. 458, Bd. 1.

Bildnachweis:

Stadtarchiv Bielefeld, Privatarchiv Kassing