Die Markenteilungen
Die Markenteilungen in Jöllenbeck lagen am Ende einer kontinuierlichen Privatisierung und Rodung von Markenland auf Zuschlägen, von denen der ein oder andere Jöllenbecker Hof mehr oder weniger profitiert hatte. Insbesondere waren Teile der Allmende, besonders von der Jöllenbecker Heide, bis in den eigentlichen Dorfkern für Besiedlungen freigegeben worden.
Schon im Jahre 1750 hatte der König dem Generaldirektorium Anweisungen darüber erteilt, daß diese
die Sachen wegen der gemeinschaftlichen Hutungen und wegen der Koppel Weyden näher examinieren und gründlich einsehen soll, ob es nicht faisable und besser seyn werde, wenn dergleichen bisherige gemeinschaftliche und Koppelweyden aufgehoben und dahin geändert werden würden, dass jedem Bauer und dergleichen deren Ämter Dorfschaft ein gewisses District |
zugewiesen werden und zu Acker und Wiese kultiviert werden sollte
Wahrscheinlich begannen auf einer im Juni 1765 stattfindenden Potsdamer Konferenz neuerlich die Überlegungen auf Grund einer Teilung der Marken den Ackerbau zu erweitern, die Viehzucht zu vermehren und die Bauern über die Mängel der Weidegemeinschaft aufzuklären. Es war aber von Anfang an geplant, die Heuerlinge von der Markenteilung auszuschließen.
Die Reform führte besonders im Bereich des Leinengewerbes zu einem tiefgreifenden Wandel. U.a. stieg auch in Jöllenbeck die Anzahl der Heuerlinge und führte zu neuen Konflikten.
Die Reform führte besonders im Bereich des Leinengewerbes zu einem tiefgreifenden Wandel. U.a. stieg auch in Jöllenbeck die Anzahl der Heuerlinge und führte zu neuen Konflikten. |
Für das Dorf Jöllenbeck existieren noch fünf Teilungskarten aus den Jahren 1773-1790. Auf Anweisung des Kriegs- und Domänenrats Hoffbauer wurden die Marken von den Landmessern Nordsiek und Graf vermessen, geteilt und auf kolorierten Meßtischblättern festgehalte.
Am Ende der Teilungen war der Zugewinn für die einzelnen Jöllenbecker Höfe sehr unterschiedlich. So erhielt z.B. der Oberjöllenbecker Hof Meyer zu Bargholz die enorme Fläche von über 165 Morgen, der Oberjöllenbecker Hof Buschmann über 61 Morgen und der Hof Cassing 28 Morgen. |
Die Ergebnisse der Teilungen mußten von den Bauern schriftlich bestätigt werden. Für den hinzugewonnene Parzellengewinn erhielten sie das Pflanz-, Hude- und Bebauungsrecht.
Quellen:
Aufderheide, J. F. W.: Chronik von Jöllenbeck 1855-1881, Masch., Bielefeld 1978
Landesarchiv Münster, KDKM, VI, Nr. 458, Bd. 1.
Landesarchiv Münster, KDKM, Karte 8517.
Bildnachweis:
Privatarchiv Kassing